Das neue Erwachsenenschutzgesetz macht es notwendig, dass Rechtsanwälte, welche Erwachsenenvertretungen übernehmen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, in eine Liste eingetragen werden. Erwachsenenvertreter müssen hiefür einige Qualifiaktionen nachweisen. Ich bin seit 1.7.2019 in die Liste der Erwachsenenvertreter bei der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen.